Unsere Leistungen

Private und betriebliche Steuererklärungen
Gerne vertreten wir Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber den Finanzbehörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuerbelastung hilfreich zur Seite.


Ob es beispielsweise um Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen geht: Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und erstellt für Sie alles Notwendige und Relevante bei Ihrer Steuererklärung. Unsere umfassende Beratungsleistung basiert dabei auf einer ganzheitlichen Betrachtung aller zugrundeliegenden wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aspekte.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Fristverlängerungsanträge
  • Kommunikation mit den betroffenen Behörden
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Bescheide
  • Beratung bei der Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Strategische Vermögensberatung
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Für unsere gewerblichen und freiberuflichen Mandanten erledigen wir auf Wunsch schnell, fachkompetent und unkompliziert die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Wir übernehmen für Sie die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit allen dazu gehörigen Meldungen und Nebenarbeiten.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Beratung in Ihrer Lohnabrechnung
  • Sozialversicherungsmeldungen
  • Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist wesentliche Grundlage unternehmerischer Entscheidungen. Sie liefern uns in regelmäßigen Abständen Ihre Daten für die notwendige Buchführung. Alles Weitere übernehmen wir dann für Sie.


Durch die Erstellung der Buchführung sind wir in der Lage einen ständigen Soll-Ist-Vergleich durchzuführen. Wir können daher eine aktuelle Planung, Steuerung und Kontrolle für die Unternehmen unserer Mandanten erarbeiten.


Unser Ziel ist es, Sie als Partner zu unterstützen und zudem durch die Aufbereitung Ihrer Belege aussagekräftige Plandaten Ihres Unternehmens zu gewinnen.

Unsere Leistungen im Einzelnen: 

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Konsolidierung
  • Betriebsvergleiche
  • Unterjähriges Controlling
  • Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich
Betriebswirtschaftliche Beratung
Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend komplexer. Daher ist es auch für kleine und mittelständische Unternehmen mehr und mehr von Bedeutung, ein ganzheitliches Beratungskonzept aus einer Hand zu haben.

Ganzheitlich, das bedeutet in diesem Zusammenhang: Das Unternehmen wird in seiner Gesamtheit mit all seinen Problembereichen betrachtet. Dabei wird selbstverständlich branchenbezogen aber individuell beraten. Das ist ein wesentliches Kriterium unserer Beratungsleistung.

Unsere Leistungen im Einzelnen: 

  • Existenzgründungsberatung
  • Unternehmensbewertungen
  • Liquiditätsplanungen und Erfolgsrechnungen
  • Beratung in Investitions- und Finanzierungsfragen
  • Unternehmen analysieren und planen
Jahresabschlüsse
Wir erstellen Jahresabschlüsse nicht nur für das Finanzamt, sondern auch als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Jahresabschlüsse erstellen wir sowohl für Einzelunternehmen als auch für Kapital- und Personengesellschaften.

Der Jahresabschluss auf der Grundlage der Buchführung dient nicht nur dem Finanzamt zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens oder Banken für die Prüfung der Bonität, sondern auch dazu, die Entwicklung des Unternehmens näher zu betrachten und zukünftige Ziele mit unseren Mandanten festzulegen.

Unsere Leistungen im Überblick: 

  • Jahresabschlüsse
  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen inkl. Kapitalkontenentwicklung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Anhang zur Bilanz
  • Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen
  • Übermittlung der Jahresabschlüsse an den Bundesanzeiger

Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat daraus hohe Steuern zufließen.

Preußisches Oberverwaltungsgericht, 1906